Gesetze / Energiewirtschaftsgesetz
EnWG§ 117b Verwaltungsvorschriften
Stand: 10.06.2019
Die Bundesregierung erlässt mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften über die Durchführung der Verfahren nach den §§ 43 bis 43d sowie 43f und 43g, insbesondere über
Änderungsverlauf
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22.12.2023 Ausfertigung
§ 117b geändert und eingefügt und neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 405)
BGBl. 2023 I Nr. 405
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